Siedlungskommission
Die Siedlungskommission besteht aus Personen, die in der Siedlung wohnen und durch die Siedlungsversammlung gewählt worden sind. Sie ist Bindeglied zwischen den Bewohnern der Siedlung und dem Vorstand beziehungsweise der Geschäftsstelle.
Zu ihren Aufgaben gehören unter Anderem die Pflege des genossenschaftlichen Zusammenlebens in der Siedlung und das Führen der Siedlungskasse und weiteren Ressorts, zum Beispiel einer Spielplatzgruppe. Sie trägt Anträge, Vorschläge und Wünsche zusammen und hat die Funktion einer Interventions- und Schlichtungsstelle bei Mieterstreitigkeiten.
Die Siedlungskommission besteht aus maximal sieben Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Ein Kommissionsmitglied wird in der Regel zur Obfrau oder zum Obmann bestimmt.