Der Vorstand ist die ausführende Instanz (Exekutive) innerhalb der Genossenschaft. Er ist mit der Leitung in allen Bereichen betraut und für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind.
Diese Aufgaben sind teilweise an die Geschäftsstelle delegiert worden. Dies ist bei der Grösse der Baugenossenschaft Schönheim unumgänglich. Die strategischen Entscheide bleiben beim Vorstand.
Der Vorstand besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, die von der Delegiertenversammlung gewählt werden, und einem Delegierten der Stadt Zürich. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die Mitglieder des Vorstands müssen mehrheitlich selbst Genossenschafter sein, die in der Genossenschaft wohnen.
Revisionsstelle
BDO AG
Fabrikstrasse 50
8031 Zürich
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