Regelung Besucherparkplätze

Präzisierung des Benutzerreglements für Besucherparkplätze

  • Die Nutzung der Besucherparkplätze ist ausschliesslich Besuchern/Kunden vorbehalten.
  • Regelmässiges Parkieren (länger als 15 Stunden oder öfter als an 3 Tagen pro Woche) ist nicht erlaubt

Kontrollen werden durchgeführt. Missachtung der Regelung können mit einer Umtriebsentschädigung geahndet werden.

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