Siedlungsversammlung

An der Siedlungsversammlung nehmen alle in der Siedlung wohnhaften Genossenschaftsmitglieder, deren Mietvertragspartner und in der Siedlung wohnenden Familienangehörigen teil.

Die Versammlung dient als Forum zum Meinungsaustausch und zur Meinungsbildung innerhalb der Siedlung. Sie wird von der Siedlungskommission einberufen.

Mitglieder von Vorstand oder Geschäftsstelle nehmen je nach Bedarf daran teil.

Nebst anderen Beschlussfassungen werden an der Siedlungsversammlung die Delegierten und die Mitglieder der Siedlungskommission gewählt.

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