Siedlungskommission

Die Mitglieder der Siedlungskommission sind selbst Bewohner der Siedlung und werden durch die Siedlungsversammlung gewählt. Die Siedlungskommission ist Bindeglied zwischen den Bewohnern der Siedlung und dem Vorstand beziehungsweise der Geschäftsstelle.

Zu den Aufgaben der Siedlungskommission gehören etwa die Pflege des genossenschaftlichen Zusammenlebens in der Siedlung und das Führen der Siedlungskasse. Sie kann auch für weitere Ressorts wie beispielsweise eine Spielplatzgruppe oder die Koordination von Anlässen zuständig sein. Darüber hinaus ist sie Anlaufs- und Koordinationsstelle für Anträge, Vorschläge und Wünsche der Bewohnerinnen und Bewohner. Bei Mieterstreitigkeiten fungiert sie als Interventions- und Schlichtungsstelle.

Die Siedlungskommission besteht aus maximal sieben Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. In der Regel wird ein Kommissionsmitglied zur Obfrau oder zum Obmann bestimmt.

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